1. Geltung: |
Die Lieferungen, Leistungen und Angebote unseres Unternehmens erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen; entgegenstehende oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich ihrer Geltung zugestimmt. Vertragserfüllungshandlungen unsererseits gelten insofern nicht als Zustimmung zu von unseren Bedingungen abweichenden Vertragsbedingungen. |
2. Preise: |
Alle von uns genannten Preise sind, soferne nicht anderes ausdrücklich vermerkt ist, exklusive Umsatzsteuer zu verstehen. Die in unseren Preislisten sowie alle mündlich und schriftlich bekanntgegebenen Preise, sind unverbindlich und freibleibend. Bei Preisänderungen kommen jeweils die am Tag der Lieferung gültigen Preise zur Verrechnung. |
3. Lieferung: |
Lieferungen erfolgen auf Gefahr des Käufers, ohne Einfluß auf die Versandart. Alle Sendungen über € 500,- Nettowarenwert, werden franko Bestimmungsort innerhalb Österreichs versandt, wobei uns überlassen bleibt, die für uns günstigste Versandart festzulegen. Ausgenommen hiervon sind Sendungen, deren Format die Maße einer handelsüblichen Europalette übersteigen. Bei Bestellungen im Raum Wien wird unter einem Nettowarenwert von € 500,- eine Zustellgebühr verrechnet. Abverkaufssorten, Anfertigungen und Artikel, die nicht in unseren Preislisten erfaßt sind, sowie Expreßsendungen, werden unfrei abgefertigt. Bei Aufträgen unter einem Nettowert von € 35,- werden € 10,- Bearbeitungsgebühr verrechnet, wobei dies bei Selbstabholung und Barzahlung nicht zum Tragen kommt. Lieferverzögerungen durch höhere Gewalt oder andere Umstände, die uns eine rechtzeitige Lieferung unmöglich machen, entbinden uns von der Lieferverpflichtung. |
4. Lieferfrist: |
Wir sind berechtigt, die vereinbarten Termine und Lieferfristen um bis zu einer Woche zu überschreiten. Erst nach Ablauf dieser Frist kann der Kunde nach Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurücktreten. |
5. Vertragsrücktritt: |
Bei Annahmeverzug oder anderen wichtigen Gründen, wie insbesonders Konkurs des Kunden oder Konkursabweisung mangels Vermögens, sowie bei Zahlungsverzug des Kunden sind wir zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, sofern er von beiden Seiten noch nicht zur Gänze erfüllt ist. Für den Fall des Rücktrittes haben wir bei Verschulden des Kunden die Wahl, einen pauschalierten Schadenersatz von 15 % des Bruttorechnungsbetrages oder den Ersatz des tatsächlich entstandenen Schadens zu begehren. Bei Zahlungsverzug des Kunden sind wir von allen weiteren Leistungs- und Lieferungsverpflichtungen entbunden und berechtigt, noch ausstehende Lieferungen oder Leistungen zurückzuhalten und Vorauszahlungen bzw. Sicherstellungen zu fordern oder nach Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten. Tritt der Kunde - ohne dazu berechtigt zu sein - vom Vertrag zurück oder begehrt er seine Aufhebung, so haben wir die Wahl, auf die Erfüllung des Vertrages zu bestehen oder der Aufhebung des Vertrages zuzustimmen; im letzteren Fall ist der Kunde verpflichtet, nach unserer Wahl einen pauschalierten Schadenersatz inHöhe von 15% des Bruttorechnungsbetrages oder den tatsächlich entstandenen Schaden zu bezahlen. |
6. Reklamationen: |
Beanstandungen können nur innerhalb 8 Tagen nach Empfang und nur vor Bearbeitung der Ware berücksichtigt werden. Retoursendungen werden nur nach vorheriger Absprache mit uns übernommen. Die Ware muß in einwandfreiem Zustand sein; die Retoursendung ist für uns spesenfrei abzusenden. Im Falle unseres Verschuldens werden die Spesen gutgeschrieben. Abweichungen in Stoff, Oberfläche, Format und Farbe, soweit sie im Rahmen der branchenüblichen Toleranzen liegen, können nicht Grund einer Beanstandung sein. Über- und Unterlieferungen sind möglich, und können insbesondere bei Anfertigungen ebenfalls nicht Grund einer Beanstandung sein, soweit sie im Rahmen der handelsüblichen Toleranzen liegen. Toleranzangaben über Maßbeständigkeit, Lichtbeständigkeit u.ä. sind nur dann verbindlich, wenn sie von uns schriftlich bestätigt wurden. |
7. Schadenersatz: |
Sämtliche Schadenersatzansprüche und Folgekosten sind in Fällen leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen. |
8. Produkthaftung: |
Regressforderungen im Sinne des § 12 Produkthaftungsgesetzes sind ausgeschlossen, es sei denn, der Regressberechtigte weist nach, dass der Fehler in unserer Sphäre verursacht und zumindest grob fahrlässig verschuldet worden ist. Die Geltendmachung von Folgeschäden gilt als ausgeschlossen, ausgenommen den Fall vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Fehlleistungen unsererseits. |
9. Zahlung: |
Barzahlung bei Erhalt der Rechnung (Ware) abzüglich 2% Skonto bzw. innerhalb 30 Tagen ab Fakturenerhalt netto, ohne weitere Abzüge. Bei Zielüberschreitung werden Zinsen in der Höhe von 2% über dem üblichen Bankdiskontsatz in Rechnung gestellt. Wird Zahlung mittels Wechsel vereinbart, so gehen sämtliche Wechsel- und Diskontspesen zu Lasten des Auftraggebers. Bei Wechsel, Schecks oder Überweisung ist jener Tag maßgebend, mit dem das Geldinstitut die Gutschrift für den Auftragnehmer vornimmt. Wird eine wesentliche Verschlechterung in den Vermögensverhältnissen des Auftraggebers bekannt oder ist er in Zahlungsverzug, so steht dem Auftragnehmer das Recht zu, sofortige Zahlung sämtlicher auch noch nicht fälliger Rechnungen zu verlangen. Weiters hat der Auftragnehmer das Recht, die Auslieferung von laufenden Aufträgen von anteiligen Zahlungen abhängig zu machen. |
10. Eigentumsvorbehalt und dessen Geltendmachung: |
Alle Waren werden von uns unter Eigentumsvorbehalt geliefert und bleiben bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum. In der Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes liegt nur dann ein Rücktritt vom Vertrag, wenn dieser ausdrücklich erklärt wird. Bei Warenrücknahme sind wir berechtigt, angefallene Transport- und Manipulationsspesen zu verrechnen. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware - insbesondere durch Pfändungen - verpflichtet sich der Kunde, auf unser Eigentum hinzuweisen und uns unverzüglich zu benachrichtigen. |
11. Mahn- und Inkassospesen: |
Der Vertragspartner (Kunde) verpflichtet sich für den Fall des Verzuges, die dem Gläubiger entstehenden Mahn- und Inkassospesen, soweit sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig sind, zu ersetzen, wobei er sich im speziellen verpflichtet, maximal die Vergütungen des eingeschalteten Inkassoinstitutes zu ersetzen, die sich aus der Verordnung des BMwA über die Höchstsätze der Inkassoinstituten gebührenden Vergütungen ergeben. |
12. Verpackung, Porto & Schneidkosten: |
Die Kosten für Porto und Verpackung, sowie Schneidkosten entnehmen Sie bitte unseren Preislisten. |
13. Datenschutz, Adressenänderung und Urheberrecht: |
Der Kunde erteilt seine Zustimmung, dass auch die im Kaufvertrag mitenthaltenen personenbezogenen Daten in Erfüllung dieses Vertrages von uns automationsunterstützt gespeichert und verarbeitet werden. Der Kunde ist verpflichtet, uns Änderungen seiner Wohn- bzw. Geschäftsadresse bekanntzugeben, solange das vertragsgegenständliche Rechtsgeschäft nicht beiderseitig vollständig erfüllt ist. Wird die Mitteilung unterlassen, so gelten Erklärungen auch dann als zugegangen, falls sie an die zuletzt bekanntgegebene Adresse gesendet werden. |
14. Salvatorische Klausel: |
Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrags rechtsunwirksam sein oder werden, so soll dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt werden. Die ungültige Bestimmung wird schnellstmöglich durch andere Bestimmungen ersetzt, die dem wirtschaftlichen Gehalt der rechtsunwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. |
15. Rechtswahl, Gerichtsstand: |
Es gilt österreichisches Recht. Die Anwendbarkeit des UN-Kaufrechtes wird ausdrücklich ausgeschlossen. Die Vertragssprache ist Deutsch. Die Vertragsparteien vereinbaren österreichische, inländische Gerichtsbarkeit. Gerichtsstand ist Wien. |
Geschnittene Ware sowie bereits anders verarbeitete Ware kann nicht zurückgenommen werden. |